Schadenersatz: Was ist zu tun?
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Wenn Sie durch das Verschulden eines anderen zu Schaden kommen, ist der erste und wichtigste Schritt, Beweise zu sichern.
- Die Verursachung des Schadens durch den Schädiger (Zeugen, Fotos, Sachverständige, etc.);
- Die Rechtsverletzung (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Hinweise auf ein Verschulden des Schädigers;
- Die Höhe des Schadens (Kostenvoranschläge, etc.).
Höhe des Schadens:
Zur Feststellung der Höhe von Reparaturkosten sollte man mindestens einen, besser mehrere Kostenvoranschläge von gewerblich befugten Unternehmen einholen. Diese dürfen aber – vor einer Klärung der Sachlage bzw. einer Beweissicherung – die Schäden nicht sofort beheben!
Aufrechnung:
Hat der Unternehmer, der den Schaden zu verantworten hat, noch eine offene Forderung gegen Sie (zB Werklohn), können Sie Ihren Schadenersatzanspruch von der noch offenen Forderung in Abzug bringen. Dieser Vorgang heißt Aufrechnung.
Körperschäden, höhere Sachschäden:
Liegen Körperschäden oder höhere Sachschäden vor, ist es zweckmäßig, sich vor Geltendmachung von Ansprüchen rechtlich beraten zu lassen.
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