Schwerarbeitspension

Voraussetzung

Voraussetzung für die Schwerarbeitspension ist, dass während der letzten 20 Jahre des Erwerbslebens 10 Jahre lang Schwerarbeit gemacht wurde und insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen (auch Arbeitslosengeldbezug, Präsenz- und Zivildienst oder Krankengeld wird nicht gezählt).

Das gilt als Schwerarbeit

Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird auch schwere körperliche Arbeit.

Antragstellung

Vor Oktober 1944 Geborene können noch die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer nutzen. Die Abschläge betragen dabei allerdings 4,2%!
Anderes gilt für Frauen. Für sie greift die Schwerarbeiterregelung erst ab 2024. Bis dahin können Frauen ohne Abschläge mit 60 in Pension gehen.

Nicht sinnvoll ist ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten, wenn Sie bis 2013 in "Hackler"-Pension gehen können (Langzeitversicherungspension nach 45 Beitragsjahren ohne Arbeitslosigkeit), weil es in diesem Fall keine Abschläge gibt.

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