Studium ohne Matura
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Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) ist es möglich, ohne den üblichen Bildungsweg über eine traditionelle Matura ein Universitäts- bzw. ein Hochschulstudiumzu absolvieren. Dabei bereitet die Studienberechtigungsprüfung (SBP) gezielt auf ein bestimmtes Studium bzw. ab dem Studienjahr 2010/11 auf eine Studienrichtungsgruppe vor. Die SBP stellt an sich noch keinen Qualifikationsabschluss dar. Ein darauf folgendes Studium ist nach den geltenden Studienvorschriften abzulegen.
- Voraussetzungen
- Die Studienberechtigungsprüfung kann an der Universität Innsbruck für folgende Studienrichtungsgruppen abgelegt werden
- Prüfungen und Prüfungsanforderungen
- Kosten, Förderungen
- Vorbereitungskurse auf die Studienberechtigungsprüfung
- Information und Beratung an der Universität Innsbruck:
- Studienberechtigungsprügung für Fachhochschulen
Voraussetzungen
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes
- eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
- Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung kann an der Universität Innsbruck für folgende Studienrichtungsgruppen abgelegt werden
- Theologische Studien
- Rechtswissenschaftliche Studien
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
- Historisch-Kulturwissenschaftliche Studien
- Philologisch-Kulturwissenschaftliche Studien (z.B. Anglistik, Slawistik)
- Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien (z.B. Erziehungswissenschaften)
- Naturwissenschaftliche Studien
- Bautechnische Studien (z. B. Architektur)
- Technisch-Naturwissenschaftliche Studien (Informatik, Technische Mathematik etc.)
Prüfungen und Prüfungsanforderungen
- Die Pflichtfächer für die einzelnen Studienrichtungsgruppen werden in der Verordnung des Rektorat der Universität geregelt (Link)
- Die Prüfungsanforderungen und –methoden für die Prüfungen orientieren sich am Lehrstoff der 12. und 13. Schulstufe und werden im Einzelnen festgelegt.
Kosten, Förderungen
Für die SBP kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden; Teil-Kurskostenförderung sind möglich (in Tirol z.B. Arbeiterkammer).
zum SeitenanfangVorbereitungskurse auf die Studienberechtigungsprüfung
Die Vorbereitungskurse an den Erwachsenenbildungseinrichtungen sind kostenpflichtig.
Vorbereitungskurse in Tirol:
Berufsförderungsinstitut Tirol
Salurner Straße 1, 6020 Innsbruck, Mag. Günther Pegoraro,
Tel. 0512-59660, Email: guenther.pegoraro@bfi-tirol.at
Vorbereitungskurse in: Geschichte 1 und 2, Lebende Fremdsprache (Englisch) 1 und 2, Mathematik 1 und 2, Physik 1 und 2, Chemie 1 und 2, Biologie und Umweltkunde und für die Wahlfächer Marketing, Öffentliches Recht, Strafrecht.
Information und Beratung an der Universität Innsbruck:
Studienberechtigungsprüfung:
Brigitte Norz
Tel.: +43/(0)512/507-2066
Fax: +43/(0)512/507-2804
E-Mail: brigitte.norz@uibk.ac.at
Vom Rektorat werden auch Referentinnen und Referenten für jede Studienrichtungsgruppe ernannt, die die Bewerber/innen beraten (Link)
Studienberechtigungsprügung für Fachhochschulen
Die Studienberechtigungsprüfung wird neben der AHS- oder BHS-Matura und der Berufsreifeprüfung als Zugangsvoraussetzung für ein FH-Studium anerkannt. Als vergleichbares Instrument sieht das Fachhochschulgesetz in seinen Bestimmungen vor, Studieninteressierten den Zugang zu ermöglichen, die über eine "besondere berufliche Qualifikation" sowie eine vom Erhalter des Studienganges zu definierende und vom Fachhochschulrat zu genehmigende "Zusatzqualifikation" verfügen.
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