Telefonieren mit dem Handy

Telefonieren, wann und wo Sie wollen

Das Handy ist aus unserem Alltag längst nicht mehr weg zu denken. Doch leider kommt für Konsumentinnen und Konsumenten auch beim Handy immer wieder zu Problemen.

Handy weg – was nun?

Sie haben Ihr Handy verloren oder es ist Ihnen gar gestohlen worden? Lassen Sie unverzüglich den Anschluss von Ihrem Betreiber sperren. Sie haften nämlich auch für Gesprächskosten, die durch einen unbefugten Gebrauch Ihres Handys zustande kommen. Beharren Sie darauf, dass man Ihnen die Sperre auch schriftlich bestätigt. Angesichts der Vielzahl an Kundenkontakten kann Ihr Anbringen unter Umständen leicht verloren gehen.
Vielfach verlangen die Anbieter auch die schriftliche Bestätigung einer polizeilichen Diebstahls- bzw Verlustmeldung.

Achtung in Grenznähe!

Auch Handybesitzer, die sich ausschließlich auf österreichischem Territorium bewegen, können Roaminggebühren vorgeschrieben erhalten.
Handys, die auf „automatische Netzwahl“ eingestellt sind, suchen sich immer das Netz mit der größten Feldstärke. So auch in Grenznähe: Wer Pech hat, verlässt das Netz seines österreichischen Betreibers und bucht sich beim nächsten Anruf in ein ausländisches Gastnetz ein. Verrechnet wird dem Grenzgänger der Gastauslandstarif des ausländischen Betreibers samt den Roamingaufschlägen seines eigenen Betreibers.

Unterschied zwischen automatischer und manueller Netzwahl

Beim automatischen Einbuchen sucht Ihr Mobiltelefon selbstständig nach einem vorhandenen Netz. Am Display wird die erfolgreiche automatische Einbuchung bestätigt. Bedenken Sie aber, dass das stärkste Netz an Ihrem Standort nicht auch das Kostengünstigste sein muss.

Überlassen Sie es lieber nicht dem Zufall, in welches Netz sich Ihr Handy einbucht. Falls es in ihrem Reiseland mehrere Netze gibt oder Sie sich im Grenzbereich zu verschiedenen Ländern aufhalten, können Sie am Handy festlegen, welcher Funkversorgung Sie den Vorzug geben. Die Vorgangsweise der manuellen Netzwahl entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Mobiltelefons, da dieser Vorgang nicht bei allen Geräten gleich funktioniert.

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Netzbetreiber, welcher Anbieter der Kostengünstigste ist. Achtung: Währungsschwankungen können zu unvermuteten Preisschwankungen führen.

Mailbox im Ausland kann teuer werden

Im Ausland spielt die Unterscheidung zwischen ständiger und fallweiser Rufumleitung zur Mailbox eine große Rolle. Die ständige Rufumleitung führt sämtliche Anrufe direkt auf ihren Anrufbeantworter, ohne dass Ihr Handy klingelt. Bei der fallweisen Rufumleitung hingegen – also etwa bei Abbrechen der Funkverbindung, im Besetztfall oder wenn Sie den Anruf nicht entgegennehmen – kostet Sie ein solcher Anruf gleich doppelt. Nämlich den Tarif für ein ankommendes Gespräch im Ausland und den Preis für ein Gespräch nach Österreich für die Umleitung zur Mailbox.

Denn: Ihr Betreiber muss den Anruf erst zu Ihrem Auslandsstandort weiterleiten, um zu prüfen, ob Sie das Gespräch entgegennehmen. Falls Sie das Gespräch nicht annehmen, fällt eine weitere Gesprächsverbindung von Ihrem Standort zum Anrufbeantworter im österreichischen Netz an. Tipp: Schalten Sie Ihre Mailbox im Urlaub ganz aus. (Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Handyanbieter. Die vollständige Deaktivierung ist zum Teil betreiberabhängig.)

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Vermittlungsfirmen werben für Telefongesellschaften via Haustürgeschäft Kunden an und versprechen die allergünstigsten Tarife. Diese Zusagen erweisen sich im seltensten Fall als richtig. Schließen Sie daher ohne vorherigen Vergleich mit Konkurrenzangeboten keinen Vertrag ab.

Nummern-Mitnahme

Seit 2004 riskieren Mobilfunkanbieter Vertragsstrafen, wenn KonsumentInnen beim Wechsel des Handyanbieters ihre Rufnummer nicht mitnehmen können.
Der Konsument schließt einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab und kann gleichzeitig die Mitnahme seiner alten Rufnummer beantragen. Den Vertrag beim alten Anbieter muss er selbst kündigen.

Die AK rät allerdings zur Vorsicht, da für KonsumentInnen enorme Kosten entstehen können: Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit oder befristetem Kündigungsverzicht sind die noch verbleibenden Grundgebühren zu zahlen, wenn der Vertrag vorzeitig gelöst wird. Weiters können Kosten für das Entsperren des alten Handys anfallen.

Kann der Konsument endlich über den neuen Betreiber mit der alten Handynummer anrufen, wird eine kostenlose Ansage vorgeschaltet. Damit erfährt der Anrufer, dass er in ein Netz telefoniert, das nicht mehr der Telefonnummer entspricht und vielleicht teurer ist.

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