Tipps für pfiffige Ferialjobber
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Geld verdienen. Tausende Jugendliche jobben in den Sommerferien. Damit alles glatt läuft, die zehn Tipps der AK Tirol beachten. So gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen.
- 1. Schwarz auf Weiß
- 2. Arbeitszeiten
- 3. Aufzeichnungen führen
- 4. Über Geld spricht man
- 5. Sonderzahlungen
- 6. Urlaubsanspruch
- 7. Lohnabrechnung checken
- 8. Korrekt sozialversichert
- 9. Auf nichts verzichten
- 10. Zuckerl Lohnsteuerausgleich
1. Schwarz auf Weiß
Am besten im Voraus alle Vereinbarungen schriftlich treffen: Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Ort sowie Bezahlung.
zum Seitenanfang2. Arbeitszeiten
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Wochenarbeitszeit kann aber auch anders verteilt werden. Dann darf die tägliche Arbeitszeit darf maximal 9 Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden.
zum Seitenanfang3. Aufzeichnungen führen
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren.
zum Seitenanfang4. Über Geld spricht man
Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es keinen, muss ortsüblich bezahlt werden. 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat sollte die Arbeit auf jeden Fall bringen. Vorab die Details klären.
zum Seitenanfang5. Sonderzahlungen
Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.
zum Seitenanfang6. Urlaubsanspruch
Selbst wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird, gibt’s einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, kriegt am Ende Bares in Form der Urlaubsersatzleistung.
zum Seitenanfang7. Lohnabrechnung checken
Ein Gehaltszettel ist Pflicht! Ein Check, ob alles abgerechnet wurde, kann nie schaden. Bei Unklarheiten ist Nachfragen ein Muss. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, den Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung auffordern. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!
zum Seitenanfang8. Korrekt sozialversichert
Der Arbeitgeber muss Ferialjobber bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Der Ferialarbeiter bekommt eine Kopie. So ist man bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert.
zum Seitenanfang9. Auf nichts verzichten
Achtung vor Kleingedrucktem: Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z. B. um das Geld für Überstunden umfallen.
zum Seitenanfang10. Zuckerl Lohnsteuerausgleich
Wer pro Jahr weniger als 11.000 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, können sich Ferialarbeiter diese mit dem Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückholen.
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