Tringeldpauschalien in Tirol
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Für folgende vier Branchen gibt es Sachbezüge in Tirol
Gastgewerbe
Servicepersonal mit Inkasso, Portierdienste und Rezeption monatlich € 51,00
bei tageweiser Beschäftigung pro Tag € 2,25
Servicepersonal ohne Inkasso, Zimmerdienst, Portiergehilfen usw. € 18,00
bei tageweiser Beschäftigung pro Tag € 1,00
(bei Teilzeit keine Aliquotierung vorgesehen)
Taxilenker
pro Monat € 50,00
bei tageweiser Beschäftigung tageweise € 2,00
Friseure (neu ab 1.1.2008)
Vollzeit-Beschäftigte mtl (30 Tage) (bei Teilzeit Aliquotierung) € 70,00
Lehrlinge monatlich € 22,00
Vollbeschäftigte tageweise Aushilfen pro Arbeitstag € 3,50
Teilzeitbeschäftigte tageweise Aushilfen (Aliquotierung von 3,50)
Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger
Vollzeit-Beschäftigte pro Monat (bei Teilzeit Aliquotierung € 58,86
Lehrlinge pro Monat € 19,62
Aushilfen pro Arbeitstag € 2,91
Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung, keinesfalls werden aber die oben angeführten Beträge abgezogen, sondern nur der Sozialversicherungsprozentsatz.
Beispiel
Eine Friseurin, bei der 70,00 Euro als Sachbezug auf dem Lohnzettel aufscheinen, wird mit 18,2 Prozent Sozialversicherungsbeitrag, also mit 12,74 Euro belastet. Die Beiträge zählen für die gesamte Sozialversicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall-. Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage).
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