Umtauschrecht schon beim Kauf regeln
-
|
Mehr
Der Umtausch ist keine Pflicht der Firmen, sondern eine Gefälligkeit. Damit der „Tauschhandel“ nach den Festtagen nicht zum Problem wird, sollte ein Umtauschrecht unbedingt beim Kauf vereinbart werden, am besten schriftlich auf der Rechnung samt Frist. Außerdem können grundsätzlich nur Waren umgetauscht werden, die nicht benützt wurden.
Manche Firmen haben den Umtausch schon einkalkuliert. Dann finden sich derartige Umtauschzusagen entweder auf dem Kassazettel oder der Rechnung bereits vorgedruckt. Mühsam wird das Problem, wenn im gesamten Geschäft nichts Passendes zu finden ist. Auch bei ausdrücklich vereinbartem Umtauschrecht besteht nämlich kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises. Hier wird man meistens mit einem Warengutschein zufrieden sein müssen.
Gutscheine als Geschenk
Auch Gutscheine selbst sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Der Beschenkte kann aussuchen, was er braucht und was ihm gefällt. Damit entfällt das lästige Umtauschen nach dem Fest.
Gutscheine beziehen sich auf Waren oder Dienstleistungen wie z. B. Massagen. Auch hier gilt, dass der Konsument keinen Anspruch auf den Geldwert in bar hat. Oft werden Gutscheine bereits mit einem befristeten Einlösezeitraum ausgegeben. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass diese Frist nicht zu kurz bemessen ist. Als Beschenkter immer genau schauen, bis wann der Gutschein gilt. Ist keine Befristung ersichtlich, gilt er grundsätzlich 30 Jahre. Trotz dieser langen Frist, ist es sinnvoll, Gutscheine nicht allzu lange aufzubewahren. Denn auch hier bedenken: Es kann sein, dass die betreffende Firma irgendwann nicht mehr existiert. Dann kann es passieren, dass der Gutscheinbesitzer durch die Finger schaut. Wird die Firma beispielsweise insolvent, müsste der Wert des Gutscheins als Forderung im Konkursverfahren angemeldet werden. Das wird sich vor allem bei kleineren Beträgen nicht auszahlen. Denn die Anmeldung ist auch mit Kosten verbunden und im Konkursverfahren wird in der Regel nur ein kleiner Teil der ursprünglichen Forderungshöhe ausbezahlt.
Übrigens: Auch in Schilling ausgestellte Gutschein können durchaus noch eingelöst werden. Solange die auf dem Gutschein genannte Befristung noch nicht abgelaufen ist oder er unbefristet ausgestellt wurde, ist der Gutschein gültig und muss in den entsprechenden Eurobetrag umgerechnet und angenommen werden.
-
|
Mehr
Broschüren & Merkblätter
Broschüre
- Mit dem Handy telefonieren
- Schlank durch Wundermittel
- Reisetipps
- Gütezeichen für Lebensmittel
- Rücktrittsrechte
- Sparen und Vorsorgen
- E-Nummern
- Nahrungsergänzungsmittel und funktionelle Lebensmittel
- Lebensmittel heute
Sonstiges
- Sicherheits-Tipps im Umgang mit Handys
- Merkblatt: Vorsicht Fallen bei Maturareisen
- Handy-Besonderheiten bei minderjährigen Kunden
- Verträge mit Modelagentur
- Merkblatt: So vermeiden Sie Nepp im Web
Falter
- mehr
Musterbriefe
Musterbrief
- Muster für Grundbuchsanträge für eine Eigentumswohnung
- Muster für Grundbuchsanträge für ein Einfamilienhaus
- Reklamation eines (Bau)Mangels
- Einspruch gegen falschen Kontoauszug
- Rücktritt nach Zahlungsaufforderung
- Rücktritt von Internet-Abos (Minderjährige)
- Überschreitung des Kostenvoranschlages
- Reklamation einer Reise
- Unerbetene Telefon-Werbung
- Schadenersatzansprüche
- Unerbetene SMS-Werbung
- Lieferverzug
- Unerbetene Fax-Werbung
- Kostenvoranschlag-Überschreitung
- Rückforderung einer unzulässigen Reisepreiserhöhung
- Unerbetene Werbezusendungen: Eintrag in die Robinsonliste
- Einspruch gegen Zahlungsaufforderung von Tel64
- Schadenersatz
- Umweltbeitrag - Zahlung unter Vorbehalt
- Baumängel
- Zahlscheingebühr - Zahlung unter Vorbehalt
- Kündigung eines Mietvertrages
- Musterbrief „Quipcom GmbH“
- Übernahmeprotokoll
- Rückforderung der Kaution
- Kündigung einer Versicherung
- Rücktritt vom Haustürgeschäft/Werbeveranstaltung
- Rücktritt von Bank- und Versicherungsverträgen per Internet, Telefon, Katalog/Bestellschein
- Rücktritt von Bestellungen per Katalog/Bestellschein, Internet, Telefon
- Rücktritt von einer Lebensversicherung
- Rücktritt von einem Versicherungsvertrag
- Rücktritt von Internetgeschäften
- Kündigung der Eigenheimversicherung bei Veräußerung des versicherten Gegenstands
- Kündigung der Haushaltsversicherung wegen Übersiedlung
- Kündigung der Kfz-Versicherung
- Kündigung der Kfz-Versicherung wegen Prämienerhöhung
- mehr
