Unerbetene Telefonanrufe – Anzeige an das Fernmeldebüro

Immer wieder beschweren sich Konsumenten darüber, dass sie unaufgefordert angerufen werden, entweder um einen Gewinn anzufordern, um einen Vertrag abzuschließen, sei es ein Zeitungsabonnement oder beispielsweise eine Bestellung oder um den Telefonanbieter zu wechseln.

Derartige Anrufe sind unzulässig, es sei denn, der Konsument hat vorher ausdrücklich in einen solchen Anruf eingewilligt oder stand bislang bereits in geschäftlichem Kontakt mit der Firma.
Um derartige Anrufe künftig zu unterbinden, ist es notwendig, gegen diese Firmen vorzugehen. Zuständig dafür ist das Fernmeldebüro. Damit dieses tätig werden kann, muss der betroffene Konsument eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro richten. Für diese Anzeige ist ein eigenes Formular zu verwenden.

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In der Anzeige sollte angegeben werden, wann der Anruf erfolgte, der ungefähre Inhalt des Gespräches, falls möglich der Name der Firma und ganz wichtig ist es, eine Telefonnummer anzugeben: Entweder jene Nummer, unter der angerufen wurde oder jene Nummer, unter der der Konsument zurückrufen sollte. Diese Anzeige ist ausgefüllt und unterschrieben an das Fernmeldebüro per Fax, E-Mail oder per Post zu versenden.

Sollten Sie also entsprechend belästigt worden sein, können Sie sich und anderen helfen, wenn sie eine derartige Anzeige an das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg richten.
Das gleiche gilt auch, wenn sie eine SMS, MMS oder E-Mail unaufgefordert zu Werbezwecken erhalten haben.

Für eventuelle Rückfragen und Informationen stehen Ihnen die Experten der Rechts- und Konsumentenpolitische Abteilung der AK Tirol unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 - 1717 zur Verfügung.

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