AK Tirol: Erneut großer Erfolg gegen unzulässige Klauseln bei Finanzierungsverträgen

Hypo Tirol gibt eine Unterlassungserklärung zu allen 16 abgemahnten Klauseln ab und vermeidet ein Gerichtsverfahren!

Im Zuge von Rechtsberatungen zu Kreditverträgen und Finanzierungen wurde die Rechts- und Konsumentenpolitische Abteilung der AK Tirol auf die „Allgemeinen Finanzierungsbedingungen“ der Hypo Tirol Bank AG aufmerksam. Sämtliche Bedingungen wurden einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterzogen. Insgesamt 16 Klauseln wurden als rechtlich unzulässig eingestuft und der Verein für Konsumenteninformation (VKI), als klageberechtigte Institution, mit der Durchführung einer Abmahnung beauftragt.

Die abgemahnten Klauseln betrafen unter anderem unzulässige Beweislast-verschiebungen, Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz, teilweise intransparente und undifferenzierte Überwälzung sämtlicher Spesen und Kosten auf den Kreditnehmer oder eine mögliche Fälligstellung des Kredites durch die Bank bei bereits geringsten Zahlungsverzügen.

„Die AK Tirol hat nunmehr erreicht, dass die Hypo Tirol Bank außergerichtlich eine Unterlassungserklärung zu allen abgemahnten 16 Klauseln in ihren „Allgemeinen Finanzierungsbedingungen“ abgegeben hat“, zeigt sich AK Präsident Erwin Zangerl hoch erfreut, im Sinne vieler Kreditnehmer erfolgreich tätig zu sein. Die von der Bank - wohl nicht ohne Grund - abgegebene außergerichtliche Unterlassungserklärung zu allen abgemahnten Klauseln zeigt, dass die Bank in diesem Fall offenbar rasch eingesehen hat, dass die Rechtsansicht der AK Tirol richtig ist und die Klauseln rechtlich nicht zulässig sind und bei Vertragsabschlüssen mit Konsumenten auch nicht verwendet werden dürfen.

Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung vermied die Hypo Tirol Bank schlussendlich eine gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens. Die AK Tirol hat damit erreicht, dass die Bank die unzulässigen Vertragsbedingungen bei neu abzuschließenden Verträgen nicht mehr verwenden darf und sich auf diese und sinngleiche Klauseln auch bei bereits laufenden Verträgen nicht mehr berufen darf.

AK Präsident Zangerl fordert alle Banken auf, Kreditnehmer - und auch alle sonstigen Bankkunden - bei vorformulierten allgemeinen Vertrags.- bzw. Geschäftsbedingungen nicht durch rechtlich unzulässige Vertragsklauseln zu benachteiligen. Dies wäre nämlich für das Vertrauen der Kunden in ihre Bank nicht förderlich und schadet auch generell dem Image des Bankensektors.

AK Zangerl: „Die AK Tirol wird weiterhin Verträge und allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen von Banken genau unter die Lupe nehmen und bei rechtlich unzulässigen Klauseln vor weiteren Abmahnungen oder – wenn notwendig – auch vor Verbandsklagen nicht zurückschrecken“.

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