Urlaubsersatzleistung

Wenn ein Arbeitverhältnis beendet wird, muss der Arbeitgeber offenen Urlaub auszahlen (sgn. Urlaubsersatzleistung). Offener Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr ist aliquot (anteilig) auszuzahlen; bereits konsumierte Urlaubstage sind abzuziehen. Offener, nicht verjährter Urlaub aus Vorjahren ist zur Gänze auszuzahlen.

Das passiert, wenn mehr als der aliquote Urlaub konsumiert wurde

Hat ein Arbeitznehmer mehr als den aliquoten Urlaub konsumiert, muss er das Urlaubsentgelt, das er für den zuviel verbrauchten Urlaub erhalten hat nur dann zurückzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten Austritt oder verschuldete Entlassung beendet wurde.

Die Höhe der Urlaubsersatzleistung

hängt von der Anzahl der offenen Urlaubstage sowie der Höhe des Einkommens ab.

So berechnen Sie, wieviele Urlaubstage noch offen sind:

30 Werktage (Gesamtanspruch für 52 Wochen) : 365 Kalendertage x im Urlaubsjahr zurückgelegte Tage - bereits konsumierte Urlaubstage = offener Urlaub in Werktagen.

Berechnung der Urlaubsersatzleistung:

Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration : 26 (bei Berechnung in Werktagen) x Anzahl der oben berechneten offenen Urlaubstage = Urlaubsersatzleistung.

Mit Monatsentgelt ist hier das regelmäßige Entgelt gemeint. Es enthält neben dem eigentlichen Monatslohn/-gehalt unter anderem auch regelmäßig geleistete Überstunden sowie Leistungsentgelte (z.B. Akkordlohn oder Prämienlohn) nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen.