Vignettenersatz ist oft kompliziert

Der Weg von einer kaputten Windschutzscheibe oder einem Auto mit Totalschaden zu einer Ersatzvignette oder zu einem Kostenersatz ist kompliziert und beschwerlich.

Um von der ASFINAG einen Ersatz der Jahreskarte zu erhalten, muss neben dem Formular die alte Vignette inklusive der Trägerfolie und dem unteren Vignettenabschnitt (Quittungsallonge) beigefügt werden. Bei einer kaputten Windschutzscheibe wird zusätzlich eine Kopie der Reparaturrechnung verlangt. Anspruch auf Kostenersatz für die Jahresvignette entsteht nur dann, wenn auch eine neue Jahresvignette gekauft wurde. In diesem Fall ist eine Kopie der neuen Vignette oder der Kaufrechnung beizulegen.

Bei einem Unfall mit Totalschaden kann man nur dann bei der ASFINAG die Ersatzvignette beantragen, wenn kein Anspruch einem Unfallgegner gegenüber besteht. Ansonsten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für die Kosten der Vignette aufzukommen. Kaskoversicherungen decken den Ersatz der Vignette bei Schäden bzw. Unfällen auch nicht ab (Formulare siehe Infobox).

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