Vertragsabschlüsse an der Haustür machen immer wieder Probleme
In den letzten Tagen haben sich Konsumenten bei der AK Tirol wegen Vertragsabschlüssen mit einem privaten Stromanbieter erkundigt. Auch sie waren in die Übereilungsfalle getappt und haben wenig später ihren schnellen Entschluss zur Unterschrift - in diesem Fall unter einen Vertrag mit einem neuen, privaten Stromversorger - bereut. Die Konsumenten schilderten, an der Wohnungstüre sei ihnen ein Angebot unterbreitet worden, mit dem Hinweis das Angebot sei günstiger als beim bisherigen Stromversorger.
Ob sich für Konsumenten durch einen Umstieg tatsächlich Ersparnisse ergeben, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Wenn Konsumenten jedoch den Vertragsabschluss bereuen, besteht jedenfalls die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Unternehmen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch der Umstand, dass einige Konsumenten zunächst den Eindruck hatten, beim Haustürwerber handele es sich um eine Mitarbeiter der TIWAG bzw. der IKB. Tatsache ist jedoch, dass jene Haustürweber, die derzeit an den Tiroler Haustüren für neue Verträge mit dem Argument der Verbilligung der Stromrechnung werben, für eine neuen, privaten Anbieter vorsprechen.
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