AK Tirol: Wohnbauförderung kann vorzeitig zurückgezahlt werden

„Die AK Tirol bleibt bei ihrer Forderung, die vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderungs-Darlehen zu begünstigen“, sagt AK-Präsident Erwin Zangerl, „auch wenn der zuständige Landesrat diesen vernünftigen Vorschlag ablehnt“.

Dennoch weist die AK Tirol darauf hin, dass laut Auskunft der Hypo Tirol eine Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens jederzeit möglich ist. Leider nicht begünstigt, wie dies etwa andere Bundesländer ihren Bürgern anbieten.

Laut Auskunft der Hypo wird generell kein Vorfälligkeitsschaden (=fiktive entgangene Zinsen) verrechnet. Die Zinsen werden bis zu dem Datum verrechnet, an dem der Rückzahlungsbetrag am Darlehen einlangt.

Der Abrechnungsbetrag bei einer vorzeitigen Rückzahlung setzt sich aus aushaftendem Saldo, Zinsen bis zum Einzahlungstag sowie Löschungskosten zusammen.

Zangerl: „Aus der bisherigen Diskussion um die Wohnbauförderung in Tirol ergeben sich jeden Tag mehr Fragen statt befriedigender Antworten. Wir verlangen daher die sofortige Offenlegung der bisherigen Verwendung der Wbf-Mittel in Tirol in den letzten 15 Jahren. Wohin sind die Milliarden an Geldern geflossen? Wie viel davon wurde und wird wirklich für den geförderten Wohnbau verwendet?

Sollten diese Mittel nicht ausschließlich dem geförderten Wohnbau für die Tirolerinnen und Tiroler zugeflossen sein, dann ist auch klar, warum die Bürger bei uns die höchsten Miet- und Wohnpreise zu bezahlen haben“, so der AK-Präsident.

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