AK-Zangerl: Landtag entscheidet bei der Wohnbauförderung gegen die Interessen der Tiroler Bürger
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AK verlangt Offenlegung der bisherigen Verwendung der Wbf-Mittel in Tirol – Zweckbindung für sozialen Wohnbau sofort wieder einführen – Reine Parteitaktik auf Kosten der Bürger.
„Die AK Tirol bleibt bei ihrer Forderung, die vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderungs-Darlehen zu begünstigen“, sagt AK-Präsident Erwin Zangerl in Reaktion auf die Ablehnung eines diesbezüglichen Antrags im Tiroler Landtag. Die Tiroler Landtagsabgeordneten stimmen damit mehrheitlich gegen die Interessen tausender Bürger und blockieren eine vorzeitig begünstigte Wbf-Rückzahlung.
„Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger des Landes. Unser Antrag wurde einstimmig in der AK-Vollversammlung von ALLEN FRAKTIONEN beschlossen. Wir lehnen das nun zu Tage getretene parteipolitische Taktieren im Landtag zutiefst ab. Der Landtag stößt damit die vielen Rückzahlungswilligen mutwillig vor den Kopf.“
Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der Wohnbauförderung vor allem durch Lohnsteuern und durch Rückzahlungen der Mieter und Förderungsempfänger. Die bisherige ständige Lockerung der Zweckwidmung hat bereits dazu geführt, dass von den rund 4,1 Milliarden Euro, die 2008 vom Bund an die Länder überwiesen wurden, nur noch rund 2,8 Milliarden Euro für Wohnbauförderungszwecke inklusive der Wohnbeihilfe eingesetzt wurden.
Die AK Tirol verlangt daher die sofortige Offenlegung der bisherigen Verwendung der Wbf-Mittel in Tirol und eine neuerliche Zweckbindung dieser Mittel für den sozialen Wohnbau. Zangerl: „Wenn mit Wohnbauförderungsmitteln der WM-Bahnhof in St. Anton finanziert wurde bzw. Gelder für die Zukunftsstiftung verwendet wurden, dann muss einem angst und bange werden um die Zukunft im sozialen Wohnbau. Da darf sich auch dann niemand mehr wundern, warum das Wohnen in Tirol Österreichweit am teuersten ist.“
Der AK-Präsident: „Wir halten an dem vernünftigen Vorschlag fest, dass das Land eine begünstigte Rückzahlungsmöglichkeit für Wohnbauförderungsdarlehen anbieten soll. Hier sollte sich der zuständige LHStv. Gschwentner seiner sozialdemokratischen Herkunft besinnen und sich die Bundesländer Salzburg und Burgenland zum Vorbild nehmen. Dort wird die vorzeitige Rückzahlung bis zu 50 % begünstigt.
Auch das Argument, damit Wohlhabende zu bevorzugen, geht ins Leere. Um eine Wohnbauförderung zu bekommen, gab es strenge Richtlinien hinsichtlich Einkommen und Kinderzahl. Wenn sich jetzt diese Menschen unter vielen Entbehrungen Eigentum geschaffen haben und ihre Schulden vorzeitig zurückzahlen wollen, ist das doch absolut sinnvoll. Es muss doch im Interesse des Landes gelegen sein, derartig lang aushaftende niedrig verzinste Darlehen mit bis zur 30 Jahren Laufzeit früher hereinzubekommen, um diese Mittel zur Ankurbelung des sozialen Wohnbaus zu investieren. Davon würde auch die heimische Bauwirtschaft profitieren, die zuletzt unter spürbaren Auftragseinbrüchen zu leiden hatte.
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