Weniger zahlen für das Grundbuch

Muster für einfache Grundbuchsanträge wie Namensänderung, Löschung eines Pfandrechtes bzw. einer Dienstbarkeit.

Statt mehr Service heißt es derzeit mehr zahlen für Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer, wenn sie etwa ihren Namen im Grundbuch ändern lassen. Seit Juli 2009 sind Grundbuchsanträge beim Bezirksgericht nicht mehr formlos mündlich zu beantragen, sondern schriftlich unter Formvorgaben. Damit sind Eigentümer gezwungen, die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, was wiederum Kosten verursacht.

Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer, die ihre Hypothek zurückgezahlt hatten, konnten früher mit der Löschungserklärung der Bank beim Bezirksgericht die Löschung mündlich beantragen. Auch Namensänderungen, etwa durch Heirat, waren problemlos möglich. Zu zahlen war bloß die Grundbuchsgebühr. Ein Mitarbeiter des Grundbuchgerichts sorgte für die entsprechende Form des Antrags. Damit ist es vorbei. Nun müssen Grundbuchsanträge schriftlich unter Formvorgaben eingebracht werden, an denen der Laie meist scheitert. Damit Konsumenten auch in Zukunft selbst einfache Grundbuchsanträge schriftlich einbringen können, hat die AK Tirol Muster für drei Grundbuchsangelegenheiten zusammengestellt (Namensänderung, Löschung eines Pfandrechtes bzw. einer Dienstbarkeit). Konsumenten sparen sich dadurch Geld. Sie zahlen nur wie früher die Grundbuchsgebühr. Für die komplexeren Grundbuchsanträge rät die AK, einen Notar oder Anwalt in Anspruch zu nehmen!

Muster siehe Infobox

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