Steuerliche Aspekte des Betriebsratsfonds
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Das gesamte der Belegschaft eines Betriebes gehörende Vermögen bildet den Betriebsratsfonds. Die Verwaltung dieses Fonds obliegt dem Betriebsrat.
Die Einnahmen des Fonds können aus der Betriebsratsumlage, Zuschüssen des Arbeitgebers und z. B. aus der Führung eines Getränkeautomaten oder einer Werkskantine bestehen.
Die Ausgaben des Betriebsratsfonds sind zweckgebunden für Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen sowie den Kosten der Geschäftsführung zu verwenden.
Sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite können sich steuerliche Anknüpfungspunkte ergeben, die zu beachten sind und in dieser Broschüre (siehe Infobox) näher erläutert werden.
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Broschüren & Anträge
Antrag
- Schulfahrtsbeihilfe
- Pendler-Pauschale
- Arbeitnehmerveranlagung für 2010
- Arbeitnehmerveranlagung für 2009
- Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
- Antrag auf Schulfahrtsbeihilfe
- Arbeitnehmerveranlagung für 2008
- Arbeitnehmerveranlagung für 2007
- Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe
- Arbeitnehmerveranlagung für 2006
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