Gehälter und Funktionsgebühren

Präsident

Der Bezug des Präsidenten der AK Tirol ist nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geregelt.
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in Höhe von 120 % des monatlichen Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat.

Gemäß Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes beträgt der monatliche Bezug des Präsidenten der AK Tirol ab 1. Juli 2008 € 9.792,-- brutto.

Funktionäre

Die Vizepräsidenten erhalten eine monatliche Funktionsgebühr von 30 %, die weiteren Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Kontrollausschusses erhalten eine Funktionsgebühr in Höhe von
12 % des Bezuges eines Abgeordneten zum Nationalrat.

Alle Funktionäre der AK Tirol haben keinen Anspruch auf Abfertigung.

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