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28.08.2007
Tierversuchsfrei. Wirklich?

Die Bezeichnung „tierversuchsfrei“ ist kein geschützter Begriff und kann so auch irreführend verwendet werden. Oftmals meinen Hersteller NUR das Endprodukt, das aber immer die Gesamtheit der Inhaltsstoffe darstellt, die sehr wohl, zum Beispiel von Zulieferern, in Tierversuchen von Gesetzeswegen auf Unbedenklichkeit hin, zu testen waren.
EU-weit müssen neue Wirkstoffe entweder im Tierversuch oder mit einer Alternativmethode auf ihre Giftigkeit hin abgetestet werden, bevor diese auf den Markt kommen. Wenn keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen, bleibt der entsprechende Tierversuch, (z.B. an Kaninchen) vorgeschrieben! Tierversuche müssen in diesem Fall durchgeführt werden!

Gütesiegel bieten mehr Gewissheit!

Wenn Sie auf „Nummer Sicher“ gehen wollen, achten Sie auf Gütesiegel!
Gütesiegel garantieren Ihnen, dass Produkte nach bestimmten Kriterien tierversuchsfrei sind. Es gibt aber leider auch erhebliche Unterschiede bei diesen Prüfsiegeln! Beachten Sie die Stichtage. Zum Beispiel dürfen Produkte, die den Hasen des deutschen Tierschutzbundes tragen, keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach dem Stichtag 1.1.1979 auf den Markt kamen.
Bitte beachten Sie, dass einige Produktangaben, wie etwa die Qualitätssiegel „Good Manufacturing Practice“ (GMP); „Good Laboratory Practice“ (GLP), oder die Anmerkung „entspricht der EU-Richtlinie 86/609“ (Tierversuchsrichtlinie) NICHTS mit dem Verzicht von Tierversuchen gemein haben!

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