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Sozialpolitik
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| Was tun, wenn eine Pensionsversicherung die Zuerkennung der Pension ablehnt, die Unfallversicherungsanstalt einen Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennt oder eine Leistung nicht gewährt? Man muss nicht verzweifelt sein, wenn Pflegegeld abgelehnt wird. Die Sozialpolitische Abteilung vertritt Sie kostenlos in diesen Angelegenheiten vor dem Sozialgericht. So werden von den AK-Juristen tausende Verhandlungen pro Jahr vor dem Sozialgericht bestritten. Natürlich wird nicht jede Vertretung zum Erfolg führen können, aber Sie können sicher sein, dass alles Notwendige unternommen wird. Dort, wo das Sozialgericht nicht zuständig ist, z.B. bei Fragen der Versicherungspflicht, bei Ablehnung von Arbeitslosengeld usw., werden Sie kostenlos im Verwaltungsverfahren vertreten. |
Abteilungsleiter
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| Dr. Reinhard Fischer |
Rechtsberatung
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| Mag. Brigitte Bösche |
Sekretariat
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| Birgit Fertschnig |
Rechtsberatung
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| Mag. Beate-Maria Frei |
Sekretariat
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| Verena Hörtnagl |
Sozialpolitische Abteilung
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Maximilianstraße 7, 1. Stock
6010 Innsbruck
Telefon: 0800-22 55 22/1616
Telefax: 0512-5340/1629
sozialpolitik@ak-tirol.com |
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