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Tringeldpauschalien in Tirol
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Für folgende vier Branchen gibt es Sachbezüge in Tirol
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Gastgewerbe
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Servicepersonal mit Inkasso, Portierdienste und Rezeption monatlich € 51,00
bei tageweiser Beschäftigung pro Tag € 2,25
Servicepersonal ohne Inkasso, Zimmerdienst, Portiergehilfen usw. € 18,00
bei tageweiser Beschäftigung pro Tag € 1,00
(bei Teilzeit keine Aliquotierung vorgesehen) |
Taxilenker
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pro Monat € 50,00
bei tageweiser Beschäftigung tageweise € 2,00 |
Friseure (neu ab 1.1.2008)
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Vollzeit-Beschäftigte mtl (30 Tage) (bei Teilzeit Aliquotierung) € 70,00
Lehrlinge monatlich € 22,00
Vollbeschäftigte tageweise Aushilfen pro Arbeitstag € 3,50
Teilzeitbeschäftigte tageweise Aushilfen (Aliquotierung von 3,50) |
Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger
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Vollzeit-Beschäftigte pro Monat (bei Teilzeit Aliquotierung € 58,86
Lehrlinge pro Monat € 19,62
Aushilfen pro Arbeitstag € 2,91 |
| Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung, keinesfalls werden aber die oben angeführten Beträge abgezogen, sondern nur der Sozialversicherungsprozentsatz. |
Beispiel
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| Eine Friseurin, bei der 70,00 Euro als Sachbezug auf dem Lohnzettel aufscheinen, wird mit 18,2 Prozent Sozialversicherungsbeitrag, also mit 12,74 Euro belastet. Die Beiträge zählen für die gesamte Sozialversicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall-. Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage). |
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