Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Dienstnehmerhaftung
Abfertigung
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
Betriebliche Mitbestimmung
Betriebsübergang
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
Krankheit & Unfall
Pension
Urlaub
Pflege
Dienstnehmerhaftung  

Seit Einführung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG) im Jahre 1965 ist der Umfang der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er bei der Arbeit verursacht hat, mit Rücksicht auf seine begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten, eingeschränkt. Der Arbeitnehmer kann somit nur nach dem Grad seines Verschuldens zum Schadenersatz herangezogen werden.

Der Arbeitnehmer haftet für einen Schaden in folgenden Fällen:

  1. es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein
  2. der Schaden muss vom Arbeitnehmer bei Erbringung der Dienstleistung verursacht worden sein
  3. der Schaden muss durch den Arbeitnehmer verschuldet sein
  4. es darf kein Haftausschließungsgrund nach dem DNHG vorliegen
  5. der Anspruch darf weder verfallen noch verjährt sein

Thema  Seite
Wann haftet der Arbeitnehmer?  1
Verschuldensgrade nach dem DNHG  2
Schadenszufügung nach dem DNHG  3
Fristen für Schadenersatz-Forderungen  4
Aufrechnung von Schadenersatz-Ansprüchen  5

Seite
Wann haftet der Arbeitnehmer?
Verschuldensgrade nach dem DNHG Schadenszufügung nach dem DNHG Fristen für Schadenersatz-Forderungen Aufrechnung von Schadenersatz-Ansprüchen weiter



AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht