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Privatkonkurs - Wege aus der Schuldenfalle
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Insgesamt sind vier Möglichkeiten der Entschuldung vorgesehen:
- Außergerichtlicher Ausgleich
- Zwangsausgleich
- Zahlungsplan
- Abschöpfungsverfahren
Für all diese Varianten gilt: Der Schuldner muss jedenfalls einen Teil seiner Schulden bezahlen. Die restlichen Schulden werden ihm erlassen.
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Ausgleich oder Konkurs
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| Wer bei mehr als einer Person Schulden hat und zahlungsunfähig ist, kann seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich anbieten. Ist nur ein Gläubiger dagegen, muss das (gerichtliche) Konkursverfahren beantragt werden. |
Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren
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| Lehnt die Mehrheit der Gläubiger den dabei festgelegten Zahlungsplan (keine Mindestquote, Zahlungsfrist maximal 7 Jahre) ab, dann kommt es zur Abschöpfung (keine Gläubigerzustimmung erforderlich, 7 Jahre Existenzminimum, mindestens 10 Prozent der Schulden müssen gezahlt werden). |
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