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Privatkonkurs - Wege aus der Schuldenfalle
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Seit 1. Jänner 1995 haben nicht nur Unternehmen, sondern auch verschuldete Privatpersonen eine realistische Chance, dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird. Denn auf Initiative der Arbeiterkammer wurde für alle zahlungsunfähigen Schuldner der sogenannte Privatkonkurs in die österreichische Konkursordnung aufgenommen: Wer bei Gericht Konkurs anmeldet, kann durch Beschluss des Gerichts versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen.
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