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EU-konforme Wege und Chancen für gentechnikfreie Regionen in Tirol
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Diese Empfehlungen der EU sprechen genau die Situation der Tiroler Landwirtschaft an. Der Anbau auf kleinen Flächen sowie der Föhn in den Tälern verstärken das Problem des Pollenfluges.
Damit Biobauern und konventionelle Landwirte in Tirol gentechnikfreie Produkte garantieren können, sind gesetzliche Regelungen nötig und auch in der EU-Empfehlung ausdrücklich als zulässiges Instrument vorgesehen. Als rechtliche Maßnahmen sind beispielsweise Mindestabstands-flächen zu fixieren, die Pollenübertragung und damit Durchmischung verhindern.
Bei dem Erlass gesetzlicher Regelungen ist auf einzelne Kulturpflanzen Bezug zu nehmen und die Maßnahme für die jeweilige Saat zu begründen. Mais steht kurz vor der Zulassung. Von Wissenschaftlern werden für Mais Abstands-flächen von 420 bis 700 Meter empfohlen. Diese sind daher gesetzlich festzulegen, insbesondere im Oberland, wo sich bereits jetzt mit dem Projekt gentechnikfreie Milch die Mehrzahl der Landwirte zu gentechnikfreien Bewirtschaftung bekennen. Alle Milchlieferanten einer streng abgegrenzten Region haben sich vertraglich verpflichtet, keine GVO zu verwenden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bewahrung der Wahlfreiheit. Zur Absicherung des Projektes der Tirol Milch ist jedoch eine gesetzliche Regelung nötig. Schert ein Bauer der Region aus, weil er etwa Mutterkuhhaltung betreibt, ist die Garantie zunichte.
Gleiches gilt für jede Region, in der Biolandwirte produzieren.
Dass trotz der Empfehlungen der EU-Kommission vom 23. Juli zur Koexistenz noch immer behauptet wird, gesetzliche Regelungen seien unzulässig, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Der nationale Gesetzgeber ist sogar aufgrund dieser Empfehlungen der EU aufgefordert, ein Bündel von Maßnahmen zu mischen, um das Nebenein-ander sicherzustellen. Hierzu gehört auch der Erlass von Rechtsvorschriften wie Abstandsbestimmungen für den Anbau einzelner Sorten wie Mais oder Erdäpfel. |
Forderungen
- Die Landesregierung muss auf der Basis der Empfehlungen der EU-Kommission vom 23. Juli 2003 zur Koexistenz gesetzliche Regelung für Mais und Erdäpfel vorschlagen und der Landtag ein solches Gesetz verabschieden.
- Gesetzliche Abstände zwischen Maiskulturen und Kulturen für Erdäpfel sind zu regeln, um die Wahlfreiheit der Konsumenten und der Landwirte zu sichern, also die Koexistenz zu ermöglichen.
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