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EU-konforme Wege und Chancen für gentechnikfreie Regionen in Tirol
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Der zuständige Tiroler Agrarlandesrat vertritt seit Wochen die Rechtsansicht, eine gesetzliche Regelung sei EU-widrig. Diese Ansicht ist falsch.
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Die ganz aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission vom 23. Juli 2003 zur Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen sehen gerade auch den Erlass von Rechtsvorschriften durch EU-Mitgliedsstaaten als eines der Mittel zur Sicherstellung der Koexistenz vor.
Die EU-Kommission formuliert ausdrücklich als Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die Wahlfreiheit der Erzeuger und der Konsumenten sicherzustellen. Gemäß diesen Leitlinien sind die Mitgliedsstaaten berechtigt, ja sogar verpflichtet, Strategien für die Koexistenz zu erarbeiten. Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass die Aspekte der jeweiligen Verfahren von den regionalen Gegebenheiten abhängen. Zwar wird ausdrücklich betont, dass Koexistenzmaßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Maßnahmen mit regionaler Geltung sind jedoch zulässig und zwar für bestimmte Kulturpflanzen, deren Anbau sich mit der Sicherstellung der Koexistenz nicht vereinbaren lassen. Nur soweit möglich, muss der geografische Geltungsbereich eingegrenzt werden. Regionale Maßnahmen sind also ausdrücklich zulässig, wenn mit anderen Mitteln keine Sortenreinheit erzielt werden kann. Dies ist für die einzelnen Saaten oder Pflanzen jeweils zu begründen. Ausdrücklich wird auch darauf verwiesen, dass man sich zunächst mit den Kulturen befassen sollte, die bereits zugelassen sind oder vor der Zulassung stehen, gemeint sind unter anderem Mais und Erdäpfel.
Bei den Maßnahmen wird klargestellt, dass grundsätzlich kein spezielles politisches Instrument empfohlen wird, eine Kombination der Instrumente freiwillige Abstimmung, Vereinbarungen und Rechtsvorschriften wird empfohlen.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass zu den regionalen Aspekten auch die Größe der Felder gehören, es wird von der EU ausdrücklich festgehalten, dass auf kleinen Feldern das Problem Pollenflug stärker auftritt als auf großen Flächen. Weitere regionale Aspekte, die angeführt werden, sind Luftströme und Windrichtung durch Täler.
Die EU erklärt mit diesen Empfehlungen also nicht nur gesetzliche Regelung für eine Region für zulässig, sie führt auch noch spezielle Aspekte an, die genau auf Tirol zutreffen. |
Die Empfehlungen zur Koexistenz stellen klar, dass die EU keine bindenden Regeln aufstellen wird. Vielmehr sind die Mitgliedsstaaten zum Handeln aufgefordert.
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| Nachdem in absehbarer Zeit mit der Genehmigung von gentechnisch verändertem Mais zu rechnen ist, muss die nationale Politik reagieren. |
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