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Kontakt halten mit dem Betrieb
Obwohl das Gesetz keine Frist für die Mitteilung der Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses vorsieht, ist es ratsam, dass Sie Ihren Arbeitgeber und eventuell auch den Betriebsrat rechtzeitig über Ihre Rückkehrabsicht informieren. Das kann die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes erhöhen.

Ein Kontakthalten mit dem Betrieb während der Karenz erleichtert Ihnen ebenfalls die Rückkehr. Wir empfehlen, dass Sie Ihre Abteilung, den Betriebsrat oder das Personalbüro ersuchen, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren. Z.B. durch Zusendung der Betriebs- oder Mitarbeiterzeitung oder durch Einladung zu Veranstaltungen.

Geringfügige Beschäftigung

Sie haben auch die Möglichkeit, während des Karenzgeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezuges eine geringfügige Beschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. 2007 können Sie bis zu € 341,16 brutto pro Monat verdienen.

Drohender Konkurs?
Ein Kontakthalten mit dem Betrieb ist auch im Falle eines möglichen Konkurses zu empfehlen. Sofern es zu einem Konkurs kommt, sollten Sie zwecks Sicherung Ihrer Ansprüche sofort mit dem Masseverwalter Kontakt aufnehmen.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie wenn Sie in Karenz sind über wichtige betriebliche Geschehnisse zu informieren. Dazu zählen beispielsweise Informationen über betriebliche Umstrukturierungen, Konkurs, Ausgleich oder Weiterbildungsmaßnahmen, sofern sie Ihre Interessen berühren.

Beihilfen und Förderung

Es gibt eine Reihe von finanziellen Hilfen, die Ihnen den Wiedereinsteig erleichtern können. Dazu zählen die Wiedereinstiegshilfe und die Kinderbetreuungshilfe.

Detaillierte Informationen zu allen Beihilfen und Förderungen finden Sie im Menüpunkt "Beihilfen & Förderung".

So erleichtern Sie sich und Ihrer Familie die Rückkehr in den Beruf:

  1. Schauen Sie sich rechtzeitig um einen passenden Kinderbetreuungsplatz um.

  2. Machen Sie sich bereits vor dem Entbindungstermin Gedanken darüber, wie lange die berufliche Unterbrechung dauern soll.

  3. Ist ein beruflicher Wiedereinstieg grundsätzlich geplant, überlegen Sie sich, ob ein weiterer Verbleib beim vorherigen Arbeitgeber realistisch und auch gewünscht ist. Ist dies der Fall, so halten Sie auch während der Karenz Kontakt zum Betrieb.

  4. Ist unklar, ob und wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, wenden Sie sich an das Arbeitsmarktservice oder eine arbeitsmarktpolitische Frauenberatungsstelle.

  5. Überlegen Sie sich, ob ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand sind oder aufgefrischt werden müssen. Auch diesbezüglich ist ein Kontakt zum Arbeitgeber sinnvoll, um von den neuesten Entwicklungen zu erfahren.

  6. Grundsätzlich haben Personen in Karenz Zugang zu allen Qualifizierungsmaßnahmen
    des Arbeitsmarktservice. Es gibt aber eine Reihe von speziellen Angeboten für diese Zielgruppe.

  7. Weiterbildung während der Karenz kann auch stundenweise erfolgen, sodass noch genügend Zeit für Ihr Kind bleibt.

  8. Um Näheres über Weiterbildungsmöglichkeiten in der Karenz zu erfahren, wenden Sie sich an Ihr Arbeitsmarktservice.


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