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Kinderbetreuungsgeld
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Was ist der Mehrlingszuschlag?
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Bei Geburten von Zwillingen oder von Mehrlingen erhalten die Eltern für das zweite und für jedes weitere Kind auf das Kinderbetreuungsgeld den Mehrlingszuschlag von € 7,30 pro Tag oder durchscnittlich € 219,- pro Monat. Die Laufzeit richtet sich nach dem beantragten Kinderbetreuungsgeld-Modell.
Der Mehrlingszuschlag wird auch dann entsprechend dem ursprünglichen Antrag weiter gezahlt, wenn das Kinderbetreuungsgeld aufgrund einer nachfolgenden Geburt vorzeitig endet. |
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