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Kinderbetreuungsgeld  

Was ist der Mehrlingszuschlag?

Bei Geburten von Zwillingen oder von Mehrlingen erhalten die Eltern für das zweite und für jedes weitere Kind auf das Kinderbetreuungsgeld den Mehrlingszuschlag von € 7,30 pro Tag oder durchscnittlich € 219,- pro Monat. Die Laufzeit richtet sich nach dem beantragten Kinderbetreuungsgeld-Modell.

Der Mehrlingszuschlag wird auch dann entsprechend dem ursprünglichen Antrag weiter gezahlt, wenn das Kinderbetreuungsgeld aufgrund einer nachfolgenden Geburt vorzeitig endet.

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 FAQ 
Gebührt Kinderbetreuungsgeld auch bei Erwerstätigkeit?
Kann bei Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld bezogen werden?
Kann bei Bildungskarenz im Anschluss an Kinderbetreuungsgeld Weiterbildungsgeld bezogen werden?
Wann ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Bekommen Arbeitslose auch Kinderbetreuungsgeld?
Erhalten nicht österreichische StaatsbürgerInnen auch KBG?
 Broschüre 
Mutterschutz, Väterkarenz und Kinderbetreuungsgeld


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