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Kinderbetreuungsgeld
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Sozialversicherung
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Der Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist in diesem Zeitraum krankenversichert. Wenn der Krankenversicherungsschutz vor dem Ende der arbeitsrechtlichen Karenz endet, kann man sich kostenlos beim erwerbstätigen Ehe- bzw. Lebenspartner mit versichern.
In der Pensionsversicherung werden für Geburten ab dem 1.1.2002 bis zu 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld als Beitragszeiten angerechnet, d.h. sie werden wie die Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung für die Alterspension angerechnet. Nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz gelten die Bezugszeiten von Kinderbetreuungsgeld als Beitragszeiten. |
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