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Kinderbetreuungsgeld  

So können Sie umsteigen

Eltern, die am 1.1.2008 bereits Kinderbetreuungsgeld beziehen, haben die einmalige Möglichkeit, aus dem Modell I in eines der beiden Kurzleistungs-Modelle II oder III umzusteigen.

Voraussetzung dafür ist, dass dies bis spätestens 30.6.2008 bei der zuständigen Krankenkasse beantragt wird. Der Umstieg bewirkt, dass für die Monate, die bis zum Ende der gewählten Kurzleistung verbleiben, der höhere Tagsatz ausgezahlt wird. Allerdings gibt es keine Nachzahlung für jene Monate, die bereits im Grundmodell verbraucht worden sind.

Beispiel:
Das Baby ist am 5.8.2007 zur Welt gekommen, die Eltern bekommen nach dem Wochengeld das Kinderbetreuungsgeld ab 1.10.2007. Das Kinderbetreuungsgeld wird 2007 für drei Monate ausgezahlt. Auch beim Umstieg auf eine der beiden Kurzleistungen wird für diese Monate nichts nachgezahlt.

Die Eltern können ab dem 1.1.2008 den Antrag stellen, dass sie in Modell II oder Model III umsteigen wollen.

In Modell II erhalten sie € 624,- pro Monat bis zum 5.4.2009 (20. Lebensmonat des Kindes) bzw. bis zum 5.8.2009 (2. Geburtstag des Babys), wenn der zweite Elternteil auch Kinderbetreuungsgeld bezieht.

In Modell III bekommen die Eltern € 798,- pro Monat bis zum 5.11.2008 (15. Lebensmonat) bzw. bis zum 5.2.2009 (1 ½. Geburtstag), wenn auch der zweite Elternteil das Kinderbetreuungsgeld bezieht.

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Kann bei Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld bezogen werden?
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Wann ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
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