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Kinderbetreuungsgeld
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So beantragen Sie das Kinderbetreuungsgeld
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Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie bei jenem Krankenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind oder zuletzt versichert waren. Wenn sonst kein Krankenversicherungsträger zuständig ist, wird das Kinderbetreuungsgeld bei der Gebietskrankenkasse beantragt, in deren Sprengel Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Antragstellung ist bis maximal sechs Monate im Nachhinein möglich.
Das Kinderbetreuungsgeld wird monatlich im Nachhinein auf ein Konto bei einer inländischen Bank oder per Post ausgezahlt. |
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