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Kinderbetreuungsgeld  

So beantragen Sie das Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie bei jenem Krankenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind oder zuletzt versichert waren. Wenn sonst kein Krankenversicherungsträger zuständig ist, wird das Kinderbetreuungsgeld bei der Gebietskrankenkasse beantragt, in deren Sprengel Sie Ihren Wohnsitz haben.

Die Antragstellung ist bis maximal sechs Monate im Nachhinein möglich.

Das Kinderbetreuungsgeld wird monatlich im Nachhinein auf ein Konto bei einer inländischen Bank oder per Post ausgezahlt.

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So beantragen Sie das KBG
Was ist der Mehrlingszuschlag? Sozialversicherung Zuverdienstgrenze & Einkommensanrechnung weiter


 FAQ 
Gebührt Kinderbetreuungsgeld auch bei Erwerstätigkeit?
Kann bei Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld bezogen werden?
Kann bei Bildungskarenz im Anschluss an Kinderbetreuungsgeld Weiterbildungsgeld bezogen werden?
Wann ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Bekommen Arbeitslose auch Kinderbetreuungsgeld?
Erhalten nicht österreichische StaatsbürgerInnen auch KBG?
 Broschüre 
Mutterschutz, Väterkarenz und Kinderbetreuungsgeld


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