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Kinderbetreuungsgeld
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Am 1.1.2008 treten neue Bestimmungen in Kraft, die mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld bringen.
Die wichtigsten Punkte:
1. Eltern können zwischen drei Kinderbetreuungsgeld-Modellen wählen
2. Anpassung des Mehrlingszuschlags
3. Befristete Umstiegsmöglichkeit bis 30.6.2008
4. die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird leicht angehoben.
5. Beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld kommt eine Anhebung der Zuverdienstgrenzen.
6. Bei Einkünften, die über der Zuverdienstgrenze liegen, gilt in Zukunft die „Einschleifregelung“.
Die Zuverdienstgrenze gilt für alle drei Modelle, auch an der Berechnungsmethode ändert sich nichts.
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