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Familienbeihilfe  

Anspruchsvoraussetzungen


Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich

  • Österreichische Staatsbürger/-innen:
    • wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

    • wenn sie sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben

  • Ausländische Staatsbürger/-innen:
    • die EU- oder EWR-Bürger/-innen sind

    • die sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten

    • denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt wurde

    • die subsidiär Schutzberechtigte nach dem Asylgesetz und selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind

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Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsdauer und Leistungsnachweis für Studierende Höhe von Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag FB für großjährige Kinder in Ausbildung, Verdienstfreigrenzen Sonderfälle weiter



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