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Höhe von Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag


Die Familienbeihilfe beträgt:

  • ab Geburt 105,4 Euro
  • ab 3 Jahren 112,7 Euro
  • ab 10 Jahren 130,9 Euro
  • ab 19 bis 26/27 Jahren 152,7 Euro

für jedes Kind. Zuschlag für erheblich behindertes Kind 138,3 Euro.

"Mehrkindzuschlag": Mit Jänner 2008 wurde zur verstärkten Förderung von Mehrkindfamilien die Geschwisterstaffelung ausgebaut. Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich ab 1.1.2008 wie folgt:

  • für zwei Kinder um € 12,80
  • für drei Kinder um € 47,80
  • für vier Kinder um € 97,80
  • für jedes weitere Kind um € 50,-

Zur Berechnung der Höhe des individuellen Anspruchs auf Familienbeihilfe steht Ihnen der Familienbeihilferechner des Bundesministeriums zur Verfügung.

Der Kinderabsetzbetrag beträgt einheitlich 50,90 Euro monatlich pro Kind (der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe an die zum Unterhalt Verpflichteten - i.d.R. die Eltern - ausbezahlt).

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