Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Steuer & Geld | Familienbeihilfe
Lohn & Gehalt
Trinkgeldpauschalien in Tirol
Steuer sparen
Pendler
Privatkonkurs
Befreiung von der Eintragungsgebühr für Pfandrechte
Abfertigung - Steuerrechtliche Aspekte
Erben & Schenken
Die Bedeutung der Wohnnutzfläche für die Gebühren-befreiung
Betriebsratsfonds
Familienbeihilfe
Sozialrechtliche Bestimmungen
Familienbeihilfe  

Familienbeihilfe für großjährige Kinder in Ausbildung

Nach einem Verwaltungsgerichtshof-Urteil vom 3.7.2003 steht für Kinder zwischen dem 18. und dem 26. Lebensjahr Familienbeihilfe zu, wenn sie sich noch in Berufsausbildung befinden (Grundlage ist § 2 FLAG).

Als Berufsausbildung sind jedoch nicht nur öffentlich rechtliche Ausbildungen zu verstehen, sondern "alle Arten schulischer und kursmäßiger Ausbildungen, die ernstlich und zielstrebig auf das künftige Berufsleben abzielen" (z.B. Tontechnikerausbildung an Privatschule).

Verdienstfreigrenzen

Die jährliche Zuverdienstgrenze während des Bezugs der Familienbeihilfe beträgt 9.000 Euro.

Achtung:
Überschreiten Sie diese Grenze, so muss die in diesem Jahr bezogene Beihilfe zurückbezahlt werden!

Die Verdienstgrenze bezieht sich auf das "zu versteuernde Einkommen". Vereinfacht gesagt ist dies: Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeträge, minus Arbeiterkammerumlage, minus Werbungskosten (Betriebsausgaben), minus Sonderausgaben und minus der außergewöhnlichen Belastungen.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt:

  • Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
  • Lehrlingsentschädigungen
  • Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse
  • einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld)
  • das 13. und 14. Monatsgehalt.

zurück Seite Seite 1 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsdauer und Leistungsnachweis für Studierende Höhe von Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag
FB für großjährige Kinder in Ausbildung, Verdienstfreigrenzen
Sonderfälle weiter



AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht