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Leistung, die Eltern für ihre Kinder erhalten
Die Familienbeihilfe und der damit zusammenhängende Kinderabsetzbetrag sind Transferleistungen, die Eltern für ihre Kinder erhalten. In bestimmten Fällen kann die Familienbeihilfe auch vom Kind selbst bezogen werden. Zuständig für die Auszahlung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt am Wohnsitz der Eltern. Hat der/die Studierende nach dem Ende der Schule gearbeitet oder Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet, so müssen die Eltern neu ansuchen. Man kann die Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre im nachhinein beantragen.

Thema  Seite
Anspruchsvoraussetzungen  2
Anspruchsdauer und Leistungsnachweis für Studierende  3
Höhe von Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag  4
FB für großjährige Kinder in Ausbildung, Verdienstfreigrenzen  5
Sonderfälle  6

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