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Eigentümerwechsel (Betriebsübergang)  

Was ist ein Eigentümerwechsel oder Betriebsübergang?
Von einem Betriebsübergang spricht man, wenn es einen Inhaberwechsel gibt.

Der Wechsel muss eine wirtschaftliche Einheit betreffen - also ein Unternehmen, einen Betrieb oder einen Betriebsteil. Zu denken ist vor allem an Verkauf, Verpachtung oder Fusionierung.

Kein Betriebsübergang liegt vor, wenn es bei einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH) nur einen Wechsel von Personen im Vorstand oder in der Geschäftsführung gibt. Oder wenn Aktien oder Geschäftsanteile auf eine andere Unternehmensgruppe übergehen. Solche Änderungen haben keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Auswirkungen.

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