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Hinterbliebenenpension  

Die Pension erhalten Sie unbefristet,

wenn aus der Ehe ein Kind stammt, die Ehe 10 Jahre gedauert hat oder ab dem 35. Lebensjahr. Sonst ist die Pension auf 2,5 Jahre befristet.

Hat der verstorbene Ehepartner

schon bei der Eheschließung eine Pension bezogen, gibts die Pension unbefristet, wenn die Ehe bei einem Altersunterschied von bis zu 20 Jahren 3 Jahre gedauert hat. Zwischen 20 und 25 Jahren Unterschied muss die Ehe 5 Jahre dauern, bei über 25 Jahren Unterschied 10 Jahre.

Höhe der Pension

Zur Berechnung werden die Partnereinkommen der letzten 2 und der letzten 4 Jahre verglichen. Der für Sie günstigere Betrag wird für die Berechnung verwendet.
Sind die Beträge gleich, beträgt die Witwenpension 40 Prozent der Pension des Verstorbenen.
Ist das Einkommen niedriger, gibt es bis zu 60 Prozent .
Ist das eigene Einkommen höher, bekommen Sie unter Umständen gar nichts.

Wenn Einkommen und Pension gemeinsam unter € 1.616,25 brutto betragen, wird die Pension auf bis zu 60 Prozent der Pension des Verstorbenen erhöht.

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