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Hinterbliebenenpension
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Sie bekommen Witwen- oder Witwerpension, wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin stirbt. Aber Sie müssen verheiratet gewesen sein und die oder der Verstorbene muss mindestens so viele Versicherungsjahre gehabt haben wie bei Invaliditätspension nötig sind (je nach Alter verschieden).
Kinder erhalten eine Halbwaisenpension, wenn ein Elternteil verstorben ist, eine Vollwaisenpension, wenn beide Elternteile verstorben sind.
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