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Die Berufsreifeprüfung
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| Matura für Lehrlinge |
Als Lehrling hat man die Möglichkeit bereits während der Ausbildung mit der Berufsreifeprüfung (Matura) zu beginnen!
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Die erste Teilprüfung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Danach muss die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) abgeschlossen sein.
Nun kann man zwei weitere Teilprüfungen ablegen. Der Antritt zur letzten Teilprüfung ist nach Vollendung des 19. Lebensjahres möglich.
Bei einer vierjährigen Lehre ist es möglich, zwei Teilprüfungen vor der LAP abzulegen.
Eine der vier Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. Von dieser Schule erhält man nach Ablegung aller Teilprüfungen das Matura-Gesamtzeugnis.
Gemeinsam mit dem Landesschulrat für Tirol hat das BFI Tirol für Lehrlinge ein eigenes kostengünstiges Programm entwickelt, das sich nun schon seit einigen Jahren bewährt.
Informationen zur Berufsreifeprüfung (Matura) für Lehrlinge erhalten Sie bei:
BFI Tirol, Salurner Straße 1, 6010 Innsbruck
Tel. 0512/59 6 60-135 oder -224
e-mail: maria.kalcsics@bfi-tirol.at, alexander.salem@bfi-tirol.at |
BRP – nach Vollendung des 19. Lebensjahres
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| Die Einführung der Berufsreifeprüfung war ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Lehre. Mit ihr erwirbt man die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs, außerdem wird die Reifeprüfung im öffentlichen Dienst anerkannt (Einstufungserfordernis B). |
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