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Die Berufsreifeprüfung
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Wer kann die Berufsreifeprüfung ablegen?
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| Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997) und der Novelle aus dem Jahr 2000 (BGBl. I Nr. 52/2000) besteht für |
- LehrabsolventInnen mit abgelegter Lehrabschlussprüfung,
- AbsolventInnen mindestens dreijähriger Berufsbildender mittlerer Schulen
- AbsolventInnen von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen,
- AbsolventInnen mindestens 30 Monate dauernder Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst sowie für
- AbsolventInnen der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung
die Möglichkeit, auf Basis des im Rahmen der Berufsausübung erworbenen praxisbezogenen Wissens die Berufsreifeprüfung abzulegen.
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