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Studium ohne Matura
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Zulassungsbedingungen
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Die SBP gemäß Studienberechtigungsgesetz ersetzt die Reifeprüfung samt allfälliger Zusatzprüfungen als Zulassungsvoraussetzung des betreffenden Universitätsstudiums.
Das anschließende Studium selbst ist nach den dafür geltenden Studienvorschriften durchzuführen und unterscheidet sich nicht vom Studium einer Person, die die Reifeprüfung abgelegt hat. Die SBP besteht in der Regel aus 5 Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer).
Die Pflichtfächer sind für die jeweilig anschließend angestrebte Ausbildung vorgegeben. Ein Prüfungsteil ist immer ein Aufsatz über ein allgemeines Thema. Für die einzelnen Prüfungen werden an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und an Universitäten Vorbereitungslehrgänge gebührenpflichtig angeboten. |
Unterrichtszeit
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| Diese ist je nach anbietender Einrichtung unterschiedlich; zumeist aber abends. |
Abschluss
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| Studienberechtigungszeugnis |
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