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Studium ohne Matura
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Berechtigungen mit Abschluss
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eingeschränkte Studienberechtigung für ein ausgewähltes Studienfach
Für eine Zulassung zur SBP ist ein schriftliches Ansuchen bei der Bildungseinrichtung, bei der die anschließende Ausbildung absolviert werden soll, zu stellen.
Es gibt folgende allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: |
- konkrete Studienabsicht – diese ist im Antrag schriftlich anzugeben
- Mindestalter – die BewerberInnen müssen im Allgemeinen das 22. Lebensjahr vollendet haben; eine Zulassung ab der Vollendung des 20. Lebensjahres ist möglich, wenn er/sie
- eine Lehrabschlussprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz oder
- eine österreichische berufsbildende mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule) oder
- eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige inländische oder ausländische Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege) abgeschlossen hat, danach einen weiteren Bildungsgang absolviert hat und dabei eine insgesamt mindestens vierjährige Ausbildungsdauer erreicht wurde.
- österreichische Staatsbürgerschaft oder studienrechtlich mit österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt
- Vorbildung – BewerberInnen müssen eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studien-/Ausbildungsrichtung nachweisen.
Es darf noch kein erfolgloser Versuch einer Ablegung der SBP vorliegen.
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