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Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, die nach dem 31.12.07 vereinbart wird)  

Detailliertere Informationen:

Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaß-nahmen teilzunehmen – ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Eine Bildungskarenz kann auch innerhalb von vier Jahren im Ausmaß von maximal einem Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass jeder Teil zumindest 3 Monate dauern muss. In der Karenzzeit wird Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, mindestens in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.

Wer?

Bildungskarenz können jene ArbeitnehmerInnen in Anspruch nehmen, die ein Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren. Grundsätzlich ist eine Bildungskarenzierung vom Einverständnis des Arbeitgebers abhängig. Auch Zeitpunkt und Dauer sind mit ihm abzusprechen.
Darüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Das heißt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Bildungskarenz nicht möglich.

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Detailliertere Informationen
Was? Wie? weiter


 FAQ 
Was versteht man unter dem Begriff „Bildungskarenz“?
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit man Bildungskarenz in Anspruch nehmen kann?
Was gilt für freie DienstnehmerInnen?
Wie lang kann ich in Bildungskarenz gehen?
Was ist, wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert?
Welche Schritte sind am Beginn einer Bildungskarenz nötig?
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Wird das Weiterbildungsgeld versteuert?
Bin ich während der Bildungskarenz versichert?
Wie viel Geld darf ich während der Bildungskarenz dazuverdienen?
Muss ich durchgehend einen Kurs besuchen?
Welche Bildungsmaßnahmen kann ich während der Bildungskarenz besuchen?
Besteht während der Bildungskarenz Kündigungsschutz?
Wo bekomme ich das Antragsformular?
Wo erhalte ich als AK-Mitglied weitere Informationen über die Bildungskarenz?


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