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Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, seit 1.1.2008)
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Was?
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| Zulässig sind alle Aus− und Weiterbildungsmaßnahmen im In− und Ausland. Die Teilnahme muss mit einer Anmelde− und Kursbesuchsbestätigung nachgewiesen werden. Bei Inanspruchnahme einer Bildungskarenz muss die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme grundsätzlich im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden nachgewiesen werden. |
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