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Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, die nach dem 31.12.07 vereinbart wird)
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- Abklärung des Weiterbildungsvorhabens (siehe Aus− und Weiterbildungsangebote)
- Einverständnis des Dienstgebers einholen (schriftliche Vereinbarung!)
- Antrag beim AMS um Bildungskarenz (unterschriebene Vereinbarung über Bildungskarenz mit dem Dienstgeber mitbringen!). Die Beantragung muss unter persönlicher Vorsprache bei der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen. Dort erhalten Sie auch das dafür notwendige bundeseinheitliche Antragsformular.
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