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Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, die nach dem 31.12.07 vereinbart wird)  

Vom Nachholen von Schul− und Studienabschlüssen über Fremdsprachenschulungen bis zu Höherqualifizierungen: Wer seit mindestens einem Jahr in einem Unternehmen arbeitet, kann sich für 3 bis 12 Monate zu Ausbildungszwecken „beurlauben“ lassen. Weiters müssen die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllt sein. Einziger Wermutstropfen: Der Chef muss der Bildungskarenz zustimmen. Während der Freistellung erhält der/die Karenzierte vom AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

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 FAQ 
Was versteht man unter dem Begriff „Bildungskarenz“?
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit man Bildungskarenz in Anspruch nehmen kann?
Was gilt für freie DienstnehmerInnen?
Wie lang kann ich in Bildungskarenz gehen?
Was ist, wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert?
Welche Schritte sind am Beginn einer Bildungskarenz nötig?
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Wird das Weiterbildungsgeld versteuert?
Bin ich während der Bildungskarenz versichert?
Wie viel Geld darf ich während der Bildungskarenz dazuverdienen?
Muss ich durchgehend einen Kurs besuchen?
Welche Bildungsmaßnahmen kann ich während der Bildungskarenz besuchen?
Besteht während der Bildungskarenz Kündigungsschutz?
Wo bekomme ich das Antragsformular?
Wo erhalte ich als AK-Mitglied weitere Informationen über die Bildungskarenz?


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