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Eine Auszeit für Bildung nehmen (für die Bildungskarenz, die nach dem 31.12.07 vereinbart wird)
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Vom Nachholen von Schul− und Studienabschlüssen über Fremdsprachenschulungen bis zu Höherqualifizierungen: Wer seit mindestens einem Jahr in einem Unternehmen arbeitet, kann sich für 3 bis 12 Monate zu Ausbildungszwecken „beurlauben“ lassen. Weiters müssen die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllt sein. Einziger Wermutstropfen: Der Chef muss der Bildungskarenz zustimmen. Während der Freistellung erhält der/die Karenzierte vom AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.
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