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Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen der AK Tirol
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Sie haben eine gute Chance eine AK-Beihilfe zu erhalten, wenn ...
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- Arbeiterkammerumlagepflicht gegeben ist (Sie als Pensionist arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt waren)
- ihr Kind oder Sie selbst keinen Anspruch auf eine staatliche Schülerbeihilfe haben, weil der Schul- bzw. Studienerfolg nicht gegeben ist (zB bei Schulbeihilfe > als 2,90)
- ihr Kind keinen Anspruch auf eine staatliche Schülerbeihilfe hat, weil es erst die 9. Schulstufe besucht.
- ihr Kind keinen Anspruch auf eine staatliche Schülerbeihilfe hat, weil das Jahreseinkommen der Eltern zu hoch ist. Meistens liegt man dann auch über den Einkommensgrenzen der AK, in Einzelfällen (AlleinerzieherInnen) kann ein Antrag aber trotzdem Sinn machen.
- sie sogenannter Selbsterhalter sind und 4 Jahre AK-Umlagepflicht nachweisen können. Die AK setzt keine Altersgrenzen wie das Schülerbeihilfengesetz (30 bzw. 35 Jahre)
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