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Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen der AK Tirol  

Einkommengrenze:

!! Sie dürfen jetzt die Netto-Einkommensgrenze von
€ 1.420,-- nicht überschreiten.
Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind: € 160,--,
bei auswärtiger Unterbringung € 240,--

zurück Seite Seite 1 Die AK Tirol fördert bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen folgende Bildungsbereiche Sie haben eine gute Chance eine AK-Beihilfe zu erhalten, wenn ... Höhe der Beihilfen
Einkommengrenze
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 Broschüre 
Antrag auf Gewährung einer AK-Beihilfe für eine/n Lehrling, SchülerIn, StudentIn


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