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Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen der AK Tirol
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- Sie besuchen eine der oben angeführten Aus- oder Weiterbildungen
- Sie sind arbeiterkammerumlagepflichtig
- kein Anspruch auf eine staatliche Beihilfe
- Sie fallen unter die Einkommensgrenze
- Sie haben vollständig den Antrag ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigebracht
... Die Chancen auf eine Beihilfe von der AK steigen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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