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Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen der AK Tirol
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Vorbemerkung: Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen der AK Tirol verstehen sich als Ergänzung zu den Schüler- und Studienbeihilfen des Bundes sowie zu den Weiterbildungsförderungen des Landes Tirol, um die AK-Mitglieder (arbeiterkammerumlagepflichtig Beschäftigte; ehemalige arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigte Pensionisten; Selbsterhalter) bzw. deren Kinder gesondert zu unterstützen. Die Richtlinien verfolgen zusätzlich das Ziel "weiße Flecken" in der Förderlandschaft abzudecken. Aus diesem Grund sollen Doppelförderungen vermieden werden, mit Ausnahme jener Bereiche wo wir als Interessenvertretung meinen, dass staatliche oder Landesförderungen nicht ausreichen bzw. bei der Gruppe der Selbsterhalter, die bereits 4 Jahre AK-Umlagepflicht nachweisen können.
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